Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Eine Arbeitnehmerüberlassung, auch bekannt als Leiharbeit oder Zeitarbeit, beschreibt die Überlassung von Arbeitnehmern durch Ihren Verleiher (Arbeitgeber PPV GmbH) an einen Entleiher (Kundenunternehmen).
Sie erhalten die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer im Kundenunternehmen, gerade im Bereich der Lohnfortzahlung, des Urlaubsanspruchs und der Sozialleistungen.
Der Lohn wird stundenweise gezahlt und kann transparent in unserem angewendeten Tarifvertrag des iGZ nachgelesen werden.
Personalvermittlung: Was ist das und wie funktioniert sie?
Die Personalvermittlung führt potentielle Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen. Dabei übermitteln die Arbeitgeber Ihren „Wunsch“ nach dem gesuchten Personal an uns als Personalvermittler. Wir prüfen dann aus bereits vorliegenden Bewerberprofilen, ob ein geeigneter Arbeitnehmer vorgeschlagen werden kann.
Gern können Bewerber ihre Bewerbungsunterlagen an uns senden, im Anschluss werden wir gemeinsam ein persönliches Gespräch führen, um über die fachlichen Kenntnisse und Erwartungen an die Vakanz zu sprechen.
Wenn das Bewerberprofil zur Vakanz unseren Kunden passt, kann es zu einem ersten persönlichen Gespräch mit unserem Kunden (Arbeitgeber) kommen. Dieser Service ist für unsere Bewerber selbstverständlich kostenlos.
Erfolgreich wird die Personalvermittlung dann, wenn unser Bewerber eine neue berufliche Herausforderung annimmt und unser Kunde damit einen neuen Arbeitnehmer gewinnt. Wir als Personalvermittler erhalten für die erfolgreiche Vermittlung eine Gebühr.
Warum Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit oder Leiharbeit)?
- Auftragsspitzen abdecken – keine eigenen Arbeitsverträge abschließen und Personal dennoch kurzfristig planen – Personalengpässen kann frühzeitig entgegengewirkt werden
- Kosten sparen – geringerer Verwaltungsaufwand da kein langwieriger und kostenintensiver Recruiting-Prozess gestartet werden muss – großer Bewerberpool beim Personaldienstleister
- Planbarkeit – ausgeliehene Mitarbeiter lassen sich gut in die mittel- und langfristige Personalplanung mit einbeziehen
- Überschaubare Personalkosten – Die Personalkosten sind durch die Arbeitnehmerüberlassung sehr gut kalkulierbar und in den meisten Fällen gleich hoch oder geringer als bei Festeinstellungen. Entstehende Lohnnebenkosten als auch Ausfallkosten durch Krankheit oder Urlaub trägt der Personaldienstleister. Bei eventuell anstehenden Betriebsferien muss der ausgeliehene Mitarbeiter nicht bezahlt werden. Effektiv wird nur für die Arbeit bezahlt, die der ausgeliehene Mitarbeiter tatsächlich verrichtet.
- Potentielle neue Mitarbeiter – die Arbeitnehmerüberlassung kann durchaus als „Probezeit“ gesehen werden, viele Mitarbeiter von Personaldienstleistern erweisen sich als qualifizierte Mitarbeiter, die gern von Kundenunternehmen nach einer gewissen Entleihzeit als eigene Mitarbeiter übernommen werden
- Sicherheit und durchgehende Bezahlung – Wir als Personaldienstleister sind genauso Arbeitgeber wie jedes andere Unternehmen: es besteht Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Selbstverständlich führen wir Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosten- und Pflegeversicherung ab.
- Gleicher Lohn und gleiche Rechte – Gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) haben Beschäftigte nach neun Monaten bei demselben Entleihunternehmen Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft. Auch die Rechte entsprechen im Großen und Ganzen denen des übrigen Personals im Kundenunternehmen wie z. B. Nutzung der Betriebskantine oder den Betriebskindergarten.
- Mehr Effizienz durch zielgerichtete Bewerbung – Mit uns als Personaldienstleister an der Seite erspart man sich aufwändige Bewerbungsrunden und längere Assessment Center. Eine Bewerbung bringt oftmals mehrere passende Vakanzen bei unseren Kundenunternehmen.
- Berufspraxis und Berufserfahrung – Durch den Einsatz in verschiedenen Unternehmen, Arbeitsbereichen und Branchen sammeln unsere Beschäftigten schnell umfassende Berufserfahrungen.
- Möglichkeiten von Übernahmeangeboten – Kundenunternehmen sehen Einsatzzeiten durchaus auch als „Probezeit“. Bei überzeugender Arbeit und Mitwirkung in den Betriebsabläufen wollen Kundenunternehmen Mitarbeiter auch gern übernehmen und für sich gewinnen.